AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BUCHUNG & STORNO
– 01 –
Der Gesamtbetrag des Shootings ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zur verbindlichen Fixierung des Shootingtermins vollumfänglich fällig. Ausnahmen sind Business Shootings – hier gelten die Fristen gemäß Offerte. Bei Verschiebungen oder Absagen des Shootingtermins durch den Kunden ab Buchung bis 2 Tage vor dem fixierten Shooting ist es im Ermessen der Fotografin, ob eine Gebühr von CHF 100,- für die administrativen Aufwände einbehalten wird.
– 02 –
Der Kunde erklärt sich mit Bezahlung der Anzahlung oder Shootinggebühr auch mit den mitgesandten AGBs einverstanden.
– 03 –
Verschiebt der Kunde ein Shooting weniger als zwei Tage vor dem vereinbarten Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Offerte für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Dies gilt auch, wenn das Shooting vom Kunden entgegen der Empfehlung der Fotografin wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
– 04 –
Wird das Shooting weniger als drei Tage vor dem vereinbarten Termin vom Kunden ersatzlos abgesagt, so stehen der Fotografin 100% des Honorars, welches gemäss Offerte für die Ausführung des abgesagten Shootings geschuldet wäre, zu. Ebenso sind die bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) zu bezahlen.
– 05 –
Die Fotografin behält sich das Recht vor, ein Shooting wegen Krankheit, Notfall, Tod in der Familie und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, welche ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum frühst möglichen verfügbaren Termin verschoben.
HAFTUNG & REKLAMATION
– 06 –
Die Gestaltung der fotografischen Arbeit und der Bildbearbeitung liegt voll und ganz im Ermessen der Fotografin.
– 07 –
Die Fotografin händigt dem Kunden nur bearbeitete Bilder aus. Die RAW-Dateien bleiben Eigentum der Fotografin.
– 08 –
Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten (auch bei Schäden oder Verlust der Daten). Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Hilfspersonen.
– 09 –
Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von einer Woche ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu.
– 10 –
Die Fotografin ist drei Monate nach dem Shooting nicht mehr verpflichtet die Daten für den Kunden zu speichern.
MIETE VON LOCATIONS & FOTOERLAUBNIS
– 11 –
Falls nicht anders vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
– 12 –
Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
– 13 –
Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
– 14 –
Falls die in den beiden vorhergehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem diese zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und sie für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
URHEBERRECHT & NUTZUNG
– 15 –
Der Kunde hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Bei Businessbildern darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages.
– 16 –
Für die kommerzielle Nutzung bedarf es immer einer schriftlichen Vereinbarung mit der Fotografin. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
– 17 –
Der Kunde hat bei der Verwendung der Bilder den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen: Lieblingsbild – Michaela Eggmann Fotografie oder www.lieblingsbild.ch.
– 18 –
Die Fotografin hat das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke wie Website, Social Media und Print zu verwenden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an die Fotografin. Ausnahme sind Teilakt und Aktbilder, diese werden nur mit gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung veröffentlicht.
– 19 –
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält die Fotografin das Recht die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Social Media, Portfolios, an Kunstausstellungen, etc.
GERICHTSSTAND & RECHT
– 20 –
Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
– 21 –
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.